Bewerbt euch jetzt für einen Standplatz und bringt eure Kunst, Waren und Köstlichkeiten auf unser ehrwürdiges Fest. Lasst uns gemeinsam die Pforten zur Vergangenheit öffnen und das Mittelalter zum Leben erwecken!
Alle Stände haben während der gesamten Marktzeit bei jedem Wetter geöffnet und besetzt zu sein. Die teilweise oder gänzliche Überlassung des Marktstandes an Dritte ist ohne gesonderte Anmeldung und ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter nicht gestattet. Strom- und Wasseranschlüsse für Stände können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter durch Professionisten des Veranstalters hergestellt werden. Die Kosten der Herstellung und des Verbrauchs werden gesondert verrechnet und sind jedenfalls vom Aussteller zu tragen. Die Sicherung der Stände, Waren, Ausstattung und Requisiten gegen Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, Beschädigung oder Untergang der Sache ist ausschließlich in der Obliegenheit des Ausstellers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung oder Schadenersatz – gleich aus welchem Titel – ab.
Die Stände haben dem mittelalterlichen Flair des Festes entsprechend gestaltet zu sein. Oberflächen aus Kunststoffen, sichtbare Alu-, Kunststoff- oder Stahlrohrkonstruktionen (z.B. Partyzelte, Plastiksonnenschirme …), elektrische Scheinwerfer und sichtbare Elektrogeräte etc. sind nicht gestattet. Alle Akteure und Aussteller haben während der gesamten Veranstaltung mittelalterliche Gewandung zu tragen. So keine Gewandung verfügbar ist, kann diese gegen eine geringe Gebühr aus unserem Fundus geliehen werden.
Die Stände haben dem mittelalterlichen Flair des Festes entsprechend gestaltet zu sein. Oberflächen aus Kunststoffen, sichtbare Alu-, Kunststoff- oder Stahlrohrkonstruktionen (z.B. Partyzelte, Plastiksonnenschirme …), elektrische Scheinwerfer und sichtbare Elektrogeräte etc. sind nicht gestattet. Alle Akteure und Aussteller haben während der gesamten Veranstaltung mittelalterliche Gewandung zu tragen. So keine Gewandung verfügbar ist, kann diese gegen eine geringe Gebühr aus unserem Fundus geliehen werden.
Ihr Stand kann am Freitag ab 16:00 Uhr bzw. Samstag ab 07:00 Uhr am zugewiesenen Standplatz aufgebaut werden. Der Stand hat bis spätestens Samstag 09:00 Uhr fertig und betriebsbereit zu sein. Der Abbau Ihres Standes ist am Sonntag ab 18:00 Uhr gestattet und sollte bis spätestens 21:00 Uhr zu störungsfreien Endreinigung des Festplatzes abgeschlossen sein. Der Standplatz muss in seinem ursprünglichen Zustand übergeben werden. Gegen eine kleine Gebühr können im Fraghäusel Müllsäcke bezogen werden; nur in diesen Müllsäcken darf Abfall am Standplatz zurückgelassen werden. Ansonsten ist sämtlicher Abfall mitzunehmen.
Der Veranstalter behält sich vor, Kleidung, Stände und das Waren- /Leistungangebot hinsichtlich vorstehender Kriterien zu prüfen und sofortige Änderungen und Anpassungen zu verlangen. Bei Verstößen gegen die Marktregeln hat der Veranstalter das Recht, die Feilbietung einzelner Waren und/oder Leistungen zu untersagen, auf Kosten des Ausstellers die sofortige Räumung des Standplatzes zu verfügen und den Aussteller – ohne Rückerstattung der Gebühr – vom Markt auszuschließen.
Reichet Eure Schriften ein, um Waren auf dem Feste feilzubieten und gemeinsam die Zeit zu bereichern!
Bewerbet euch nun für eine Handwerksvorführung und bringet vergangene Zeiten zum Leben!
Entscheidet euch, Gunst und Gaumenfreuden zu bieten, und erhebt euren Schank!